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Willkommen bei HED Serial Medizintechnik

Medizintechnik (UDI)

Erfüllung der UDI-Kennzeichnung bei Medizinprodukten

Implantate aller Art – von Zahnwurzeln und Bandscheiben über Hüftgelenke und Gefäßstützen bis zu Hörprothesen und Herz-Defibrillatoren – gehören mittlerweile zum medizinischen Routine-Handeln. Medizinprodukte bilden neben ärztlicher Kunst, ausgeklügelten Pharmaka die dritte Säule, um Menschen zu heilen oder ihre Krankheit zumindest zu lindern.

Eine lückenlose Identifikation von Medizinprodukten vom Hersteller über den Fachhandel und das Krankenhaus bis hin zum Patienten ist unumgänglich. Seit Mai 2017 sind deshalb in der EU beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entsprechende Verordnungen (MDR und IVDR, Medical Device Regulation und In Vitro Device Regulation) für die Kennzeichnung von Medizinprodukten in Kraft.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0745&from=DE

Erstes wichtiges Zieldatum seit März 2020

Beide Verordnungen legen ein Unique Device Identification (UDI)-Verfahren zugrunde. Die US-amerikanische Bundesbehörde zur Überwachung von Nahrungs- und Arzneimitteln FDA (Food and Drug Administration) hatte ein solches einheitliches Kennzeichnungssystem für Medizinprodukte bereits im September 2013 eingeführt. Für Medizinprodukte-Hersteller, die in die USA exportieren, ist deshalb die UDI-Kennzeichnung schon jetzt verpflichtend. Für den Europäischen Wirtschaftsraum sind bis zum Jahr 2025 gestufte Übergangsfristen festgelegt, die angesichts der komplexen Anforderungen aber sehr ambitioniert sind. Ein erstes wichtiges Zieldatum ist beispielsweise März 2020.

Durch das UDI-System lassen sich Medizinprodukte mit einem weltweit überschneidungsfreien maschinenlesbaren Kennzeichen versehen, wie beispielsweise einem Barcode. Dieser Code ist Schlüssel zu einer Datenbank (Eudamed-Datenbank). Er enthält detaillierte Informationen wie eine Seriennummer oder das Verfallsdatum zu den einzelnen Artikeln und ist auf der kleinsten Verpackungsgröße aufgebracht

 

Haftetiketten besonders geeignet bei Rückgriff auf externe Dienstleister

Nicht wenige medizintechnische Unternehmen haben angesichts der Komplexität der Medizinprodukte-Verordnungen ihre diesbezüglichen „Hausaufgaben“ noch lange nicht ausreichend gemacht.

Dienstleister in Sachen UDI-Serialisierung können hier helfen, die notwendigen Zielmarken schneller beziehungsweise zumindest fristgemäß zu erreichen. Nur dann können die Unternehmen auch nach den Zielterminen im Geschäft bleiben.

Für ein umfassendes Dienstleistungsangebot zur Erfüllung der Medizin-Produkte-Verordnungen eignen sich Haftetiketten besonders gut, einfach weil sie sich schnell und effizient kundenspezifisch konfektionieren und verschicken lassen. Medizinprodukte-Hersteller, die die UDI-kennzeichnung weitgehend außer Haus geben wollen, sollten sich deshalb umgehend nach entsprechenden Dienstleistern umsehen und deren technisches Know-how sowie die vorgeschlagene Lösung (und natürlich auch deren Kosten) eingehend prüfen.

HED Serial

Serialisierung von Siegeletiketten

Hausanschrift: Carl-Zeiss-Straße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen

Postanschrift: Postfach 1461, 74304 Bietigheim-Bissingen

Telefon: 0 71 42 / 95 36 – 0
Telefax: 0 71 42 / 5 43 16
Mail: vertrieb@hed-etiketten.de

USt-ID: DE 144 994 029 – HRB 300720 Amtsgericht Stuttgart

Redaktion: Thomas Pieper

Realisierung: TBM – Druck und Medien

© 2015 – 2022
HED GmbH
Haftetikettendruck

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