Implantate aller Art – von Zahnwurzeln und Bandscheiben über Hüftgelenke und Gefäßstützen bis zu Hörprothesen und Herz-Defibrillatoren – gehören mittlerweile zum medizinischen Routine-Handeln. Medizinprodukte bilden neben ärztlicher Kunst, ausgeklügelten Pharmaka die dritte Säule, um Menschen zu heilen oder ihre Krankheit zumindest zu lindern.
Eine lückenlose Identifikation von Medizinprodukten vom Hersteller über den Fachhandel und das Krankenhaus bis hin zum Patienten ist unumgänglich. Seit Mai 2017 sind deshalb in der EU beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entsprechende Verordnungen (MDR und IVDR, Medical Device Regulation und In Vitro Device Regulation) für die Kennzeichnung von Medizinprodukten in Kraft.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0745&from=DE