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Allgemeine Lieferbedingungen (ALB)

I. Geltungsbereich

  1. Allen unseren gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
  2. Erfolgen Lieferungen ohne Auftragsbestätigung, so ist die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung anzusehen unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als ihre Geltung mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Im Übrigen ist ihre Wirksamkeit, ohne dass es eines Widerspruchs im Einzelfall bedarf, ausgeschlossen.

II. Angebot und Preise

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
  2. Aufträge seitens unseren Kunden bedürfen zur Wirksamkeit des Vertrages der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Annahme kann auch konkludent durch Lieferung und Fakturierung der bestellten Ware erklärt werden.
  3. Bei Verträgen mit Unternehmen gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Preise, sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis bezeichnet wurde. Bei Verträgen mit Verbrauchern sind bei Lieferungen mit Fälligkeit später als vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Der Kunde darf bei Preiserhöhungen, die um mehr als 5 % über dem Anstieg des Preisindex für die Lebenshaltungskosten liegen, innerhalb vom 14 Tagen nach Anzeige der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

III. Lieferung, Lieferzeit, Lieferumfang, Gefahrenübergang, Rücknahme

  1. Lieferfristen sind freibleibend, soweit wir nicht verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen oder Liefertermine ausdrücklich als fix bezeichnet werden.
  2. Höhere Gewalt und andere, von uns nicht verschuldete Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Aussperrung und Streiks sowie sonstige Betriebsstörungen, behördliche Verfügungen, Material- oder Energiemangel berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
  3. Mehr- oder Minderlieferungen in nachfolgendem Umfang berechtigen weder den Kunden noch uns, eine Vertragsanpassung zu verlangen. Die entsprechende Abweichung ist zulässig
    bis 100.000 St. = 10 %,
    ab 100.001 St. bis 500.000 St. = 5 %,
    ab 500.001 St. bis 1.000.000 St. = 4 %,
    ab 1.000.001 St. bis unendlich = 3 %,
    Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe und Ausführung sind vorbehalten.
  4. Wird die zulässige Lieferfrist von uns um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kann der Vertrag auch innerhalb dieser angemessenen Nachfrist nicht erfüllt werden, so ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten, ohne jedoch weitergehende Rechte, Forderungen oder Ansprüche, gleicht welcher Art, geltend machen zu können, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Haus oder bei direkter Belieferung dasjenige unseres Vorlieferanten verlässt. Bei Transport durch unsere LKWs wird unsere Haftung und die unserer Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche begrenzt, es sei denn, Ersatzlieferung oder Nachbesserung schlagen zweimal fehl. Im letzten Fall hat der Kunde unter Ausschluss weitergehender Ansprüche das Recht, angemessene Herabsetzung des vereinbarten Preises zu verlangen oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Mängelansprüche

  1. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch ein Unternehmen setzt voraus, dass das Unternehmen seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unternehmer haben Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung und Rügen wegen erkennbarer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
    Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

V. Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Wir haften bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfallschäden, Nutzungsausfall oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Sofern uns jedoch keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, beschränkt sich unsere Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden.
  3. Unser Haftung entfällt, wenn die gelieferte Ware bearbeitet oder verändert wird, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Bearbeitung oder Veränderung nicht ursächlich war.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

VI. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungsbeträge sind am 30. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum können 2 % Skonto abgesetzt werden.
  2. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
  3. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 – 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
  4. Bei Zahlungsverzug werden gewährte Skonti, Rabatte und sonstige Vergütungen hinfällig.
  5. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen abzulehnen oder nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, laufende Wechsel zurückzurufen und gegen deren Rückgabe Barzahlung oder Sicherheitsleistung sowie bei Verschulden Schadensersatz zu verlangen. Wir sind auch zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung – gegenüber Unternehmen bedarf es keiner Mahnung – berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

VII. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

VIII. Verpackung und Transportversicherung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Eine Transportversicherung wird, soweit nicht üblich, nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschäftigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sowie in dem Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung des Kunden hiermit an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  6. Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben unsere Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte unberührt und solange bestehen, bis unsere Haftung aus Wechsel oder Scheck geendet hat.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  8. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

X. Druckwerkzeuge und sonstige Produktionshilfsmittel

Digitale Druckdaten, Klischees, Filme, Stanzwerkzeuge und sonstige Produktionshilfsmittel bleiben unser Eigentum, auch wenn die durch deren Herstellung entstehenden Kosten ganz oder teilweise dem Kunden in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt werden. Auf Veranlassung des Kunden erforderliche Änderungen an Werkzeugen oder sonstigen Produktionsmitteln werden gesondert in Rechnung gestellt.

XI. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des Kunden

Im Falle der Pflichtverletzung durch den Kunden sind wir berechtigt, 10 % der Auftragssumme als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bietigheim-Bissingen. Gerichtsstand ist Bietigheim-Bissingen oder Frankfurt am Main, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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Bietigheim-Bissingen im Juli 2020

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Postanschrift: Postfach 1461, 74304 Bietigheim-Bissingen

Telefon: 0 71 42 / 95 36 – 0
Telefax: 0 71 42 / 5 43 16
Mail: vertrieb@hed-etiketten.de

USt-ID: DE 144 994 029 – HRB 300720 Amtsgericht Stuttgart

Redaktion: Thomas Pieper

Realisierung: TBM – Druck und Medien

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